Willkommen!

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Allgemeine Informationen zur DGA:

Die Deutsche Gesellschaft für Atmungstherapie (DGA) e.V. wurde auf Initiative einiger, bereits ausgebildeter Atmungstherapeuten DGP/DGpW gegründet und versteht sich als Ansprechpartner für alle Atmungstherapeuten (unabhängig von Ausbildungsstelle oder Tätigkeitsschwerpunkt). Entsprechend sehen wir uns weder als Fachgesellschaft speziell für außerklinisch tätige Atmungstherapeuten noch als Konkurrenz für bereits bestehende Sektionen in Berufs- oder Interessenverbänden. Vielmehr möchten wir uns mit den Themen und Inhalten beschäftigen, die uns Atmungstherapeuten tätigkeitsübergreifend beschäftigen. Als Verein von Atmungstherapeuten – für Atmungstherapeuten bieten wir daher allen Kollegen eine gemeinsame Plattform zur Vernetzung und Interessensvertretung.

Wir haben das gemeinsam definierte Ziel, alle berufsständischen Belange der im Bereich Atmungstherapie tätigen zu wahren, zu fördern und zu vertreten. Themen wie inhaltliches Arbeiten, Gehaltseinstufung und Weiterbildungsmöglichkeiten nehmen einen zentralen Bereich ein.

Dabei fokussieren wir z.B. auch die Beschreibung von Aufgabengebieten und Schnittstellen zu anderen Berufsgruppen und werden die Interessen der Atmungstherapeuten, sowie der Patienten mit atmungstherapeutischem Versorgungsbedarf in Deutschland und im deutschsprachigen Raum vertreten.

Strukturell arbeiten wir über Projektgruppen mit jeweiligen Projektgruppensprechern. Welche Projektgruppen gerade aktiv sind und wer der jeweilige Ansprechpartner ist, findet ihr unter Projektgruppen.

Ideen für Projektgruppen sind jederzeit willkommen und dürfen gerne eingereicht werden.

Wer steckt hinter der DGA und seit wann gibt es sie?

Die Idee für einen atmungstherapeutischen Verein besteht bereits seit einem längeren Zeitraum. Bisherige Bestrebungen sind u.a. aufgrund von wirtschaftlichen Einzelinteressen oder fehlendem Konsens in der Umsetzung der Ziele gescheitert.

Im Frühjahr 2022 sind die Vorarbeiten zur Gründung der Deutschen Gesellschaft für Atmungstherapie (DGA) e.V. gestartet, die konkrete Umsetzung mit Verabschiedung der Satzung im Rahmen der Gründungsversammlung erfolgte am 06.10.2023. Nachfolgend und datiert auf den 27.10.2023 erfolgte die Eintragung des Vereines unter der Registernummer VR 202599 beim Amtsgericht Oldenburg.

Wer ist im Vorstand der DGA e.V.?

Gemäß unserer Satzung wird der Vorstand durch Mitglieder mit Weiterbildung durch unterschiedlichen Fachgesellschaften gebildet.

Unser aktueller Vorstand bildet sich durch Anette Weigel, Torsten Koch und Marc Goller.

Wer kann Mitglied in der DGA werden?

In erster Linie natürliche Personen mit erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung zum Atmungstherapeuten, da diese als ordentliche Mitglieder über ein stimm- und Wahlrecht verfügen.

Es können jedoch auch natürliche und juristische Personen Mitglied werden und sich aktiv in die Projektgruppenarbeit einbringen.

Natürliche und juristische Personen mit Bezug zur Atmungstherapie sind ebenfalls herzlich Willkommen und können sich aktiv in die Projektgruppenarbeit einbringen.

Zudem haben wir die Möglichkeit Ehrenmitglieder zu ernennen

Sind Kooperationen mit dem Verein möglich?

Kooperationen sind durchaus möglich und gerne erwünscht. Wenden sie sich bei einer konkreten Idee oder auch einfach nur Interesse an einer Zusammenarbeit gerne per Mail an uns. Über geplante Kooperationen wird im Rahmen der Mitgliederversammlung informiert und gegebenenfalls abgestimmt.

Allgemeine Informationen zu Atmungstherapeuten:

„Ein*e Atmungstherapeut*in (AT) ist darauf spezialisiert, Menschen mit Atemwegs- und Lungenerkrankungen professionell zu betreuen. Dabei steht die Durchführungsverantwortung für diagnostische und therapeutische Maßnahmen und die Patient*inneninformation, -beratung und –betreuung im Vordergrund. Die Delegation einiger, bisher Ärzt*innen zugeordneten Tätigkeiten, ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben vorgesehen. Atmungstherapeut*innen sollen daher unter der fachlichen und organisatorischen Verantwortung eines*r Facharztes*ärztin arbeiten. Dabei steht die interprofessionelle Zusammenarbeit mit Ärzt*innen, Pflegenden und anderen Therapeut*innen im Vordergrund (Kooperationsprinzip).“

Zitat aus dem Curriculum für die Weiterbildung zum Atmungstherapeuten der DGP (Überarbeitung 2015, Update 2022)

Atmungstherapeuten sind bereits seit über einem Jahrzehnt hochspezialisierte Experten und arbeiten längst nicht nur im Fachbereich der klinischen Pneumologie. Andere inner- und außerklinischen Fachbereiche, sowie die Industrie sind ebenfalls relevante Tätigkeitsfelder, in denen wir die multiprofessionellen Teams mit besonderer Expertise bereichern.

Die Tätigkeiten umfassen das gesamte Spektrum der Atmung und Beatmung und beschränken sich nicht auf die Atemtherapie im Sinne der Atemphysiotherapie. Atmungstherapeuten arbeiten unter der Supervision eines Facharztes, eine Übernahme von Tätigkeiten, die bisher dem ärztlichen Dienst zugeordnet sind, kann z.B. durch gezielte Delegationsregelungen möglich sein.

Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung ist dabei nicht zwangsläufig mit einer verbesserten Gehaltseinstufung verbunden, häufig gilt es zunächst über Inhalt und Umfang zu übernehmender Tätigkeiten festzulegen. Viele Kollegen werden daher aufgefordert ihre Stellenbeschreibung mitzugestalten. Vorteilhaft ist hierbei, dass über eine schriftlich fixierte Tätigkeitsbeschreibung auch eine Evaluation und ggf. notwendige Anpassung möglich ist.

Wie in den verschiedenen medizinischen Fachabteilungen auch, hängt die konkrete Tätigkeit vom jeweiligen Einsatzbereich ab und kann entsprechend variieren. Die konkreten Inhalte können unter anderem abhängig von der Arbeitsumgebung und den Delegationsregelungen vor Ort sein, wobei neben den rein fachlichen auch strukturelle Gegebenheiten zu beachten sind.

Insbesondere wenn der Atmungstherapeut in bereits bestehende Strukturen einbezogen werden soll, gilt es seine Fähigkeiten gezielt in die Bedarfe und Zielsetzungen einzuordnen. In welchem Umfang z.B. die Versorgungsqualität und das Outcome der Patienten verbessert werden und/oder eine Entlastung der Personalsituation erreicht werden kann, wurde noch nicht im Detail untersucht, findet aber zunehmen Interesse in wissenschaftlichen Erhebungen.

Allgemeine Informationen zur Weiterbildung

Zum aktuellen Zeitpunkt ist die berufsbegleitende Weiterbildung in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Die Deutsche Gesellschaft für Atmungstherapie (DGA) e.V. ist kein Bildungsanbieter und wird auch nicht als solcher in Erscheinung treten. Vielmehr haben wir als Berufsverband ein hohes Interesse an einer qualifizierten Weiterbildung und sind mit den bestehenden Bildungsanbietern und Fachgesellschaften im Dialog.

Durch die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) erfolgte 2004 die Einführung des Berufsbildes des Atmungstherapeuten in Deutschland. Seither haben bereits über 600 Atmungstherapeuten die berufsbegleitende Weiterbildung nach dem Curriculum der DGP in Deutschland absolviert (vgl. Karg, O. 2018). Über die Deutsche Gesellschaft für Pflegerische Weiterbildung (DGpW) haben seit 2010 ebenfalls ca.700 Atmungstherapeuten ihre Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen (Quelle: DGpW, Stand 2022).

Über die vorgenannten Anbieter mit ihren erfahrenen Teams ist die zertifizierte Weiterbildung zum Atmungstherapeuten über die Jahre gewachsen und an verschiedenen Standorten etabliert.

Kontakt und aktuelle Informationen erhaltet ihr hier:

Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) Gesundheitsfachberufe (pneumologie.de)

Deutschen Gesellschaft für pflegerische Weiterbildung (DGpW) Atmungstherapeut / Respiratory Therapist (dg-pw.de) Fraglich besteht ein hohes, wirtschaftliches Interesse weiterer Bildungsanbieter zum Angebot einer AT-Weiterbildung, deren Inhalte und entsprechend auch Zulassungs- und Qualitätskriterien unklar sind. Das Thema wird als sehr kritisch angesehen und hat ggf. Potenzial für Bearbeitung und Stellungnahme innerhalb einer Projektgruppe.